Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: Januar 2024
1. AUSSTATTUNG DER FERIENWOHNUNG
Alle Räume sind zeitgemäss möbliert und entsprechen einem gehobenen Wohnstandard für Ferienwohnungen.
Die maximale Belegung der Ferienwohnung nach diesem Mietvertrag beträgt vier Personen (einschliesslich Kinder).
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Tiere, egal welcher Art, sind nicht erlaubt.
Das Laden von Elektrofahrzeugen (E-Auto, Hybrid, E-Motorädern) über die Haushaltsteckdose ist strengstens verboten
2. ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN ZUM MIETVERHÄLTNIS
2.1. Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Mietvertrages:
2.1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung.
Der Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.
Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax übermittelt werden.
2.1.2. Eine Telefaxkopie des Mietvertrages erkennen beide Vertragsparteien als rechtsverbindliches Dokument hiermit ausdrücklich an.
2.1.3. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Feriengast und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Feriengast auf andere dritte Personen ist mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
2.2. Mietverhältnis, Dauer, Gebrauch:
2.2.1. Das Mietverhältnis bezieht sich auf die beschriebene Ferienwohnung einschliesslich des gesamten Inventars. Das Mietobjekt darf ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vermieters nicht mit einer grösseren Anzahl von Personen als im Mietvertrag vereinbart worden ist, belegt werden.
2.2.2. Die Ferienwohnung darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
2.2.3. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
2.2.4. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Feriengast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertraglichen Gebrauch zur Verfügung steht.
Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich:
Der Mieter gerät mit der Zahlung der vereinbarten Miete in Rückstand.
Infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z. B. Hochwasser, Brand, Sturm) ist die Nutzung des Mietobjektes zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzung des Feriengastes, insbesondere Verstösse gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens. Nach vorausgegangener vergeblicher Abmahnung.
2.3. Vertragskündigung durch den Feriengast, Schadensersatz:
2.3.1. Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam.
2.3.2. Der Feriengast ist im Falle einer Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten.
In jedem Fall bleibt der Mieter auch im Falle einer Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Reservierungsgebühr verpflichtet, die Rückforderung einer bereits bezahlten Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen. Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (siehe 6.1.3. oben) kann der Mieter seine Schadensersatzpflicht abwenden.
2.4. Die Schlüssel, Schliessanlage zur Türöffnung:
2.4.1. Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen.
Einen Tag nach dem Auszug sind die vom Vermieter übergebenen Schlüssel an den Vermieter zurückzusenden.
2.4.2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnanlage mit einer Schliessanlage ausgestattet ist. Sofort ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schliessanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und des entstehen hohe Kosten.
2.4.3. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden.
2.4.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.
2.5. Benutzung der Mitträume, Untervermietung, Tierhaltung
2.5.1. Der Mieter hat das Haus, die Mitträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung, Lüftung der Mitträume zu sorgen.
2.5.2. Der Mieter darf die Mitträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen Tieren ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
2.6. Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt
2.6.1. Der Mieter ist für alle, zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthalts ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Jalousien oder durch Versäumung einer vom Mieter übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.
2.6.2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich – nicht erst bei der Abreise anzuzeigen.
2.6.3. Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
2.7. Beendigung des Mietverhältnisses
2.7.1. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnräume nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt.
2.7.2. Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Räume in ordentlichem Zustand spätestens bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt zurückzugeben. Benutztes Geschirr, Töpfe und Pfannen sind auch dann, wenn eine durch den Vermieter vorzunehmende Endreinigung vereinbart wurde, vom Mieter ordentlich zu spülen und aufzuräumen.
Falls keine Endreinigung durch den Vermieter vereinbart wurde, ist die Ferienwohnung sorgfältig geputzt und gereinigt sowie aufgeräumt, in dem Zustand wie sie angetroffen wurde, zurückzugeben.
2.8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
2.8.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
2.8.2. Für den Fall, dass der Feriengast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschliesslich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.
2.8.3. Wenn und soweit eine der Bestimmung dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstösst, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
2.9. Sonstige Vereinbarungen
2.9.1. Eventuelle Schäden am Mietobjekt, der Ferienwohnung, der Einrichtung und des Inventars hat der Mieter unverzüglich nach seinem Einzug, jedoch spätestens einen Tag nach seinem Einzug, in die Ferienwohnung dem Vermieter zu melden. Spätere Meldungen werden vom Vermieter nicht akzeptiert und der Mieter kommt für die Schäden in voller Höhe auf.
3. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die vom Vermieter im Rahmen einer Vermietung erhobenen Daten dienen ausschliesslich dem Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Der Vermieter verpflichtet sich insbesondere diese Daten keinen Dritten verfügbar zu machen oder sie zu anderen Zwecken als den genannten zu verwenden.